JANOME Decor Computer 6030
Das Computer-Sondermodell DC 6030 präsentiert sich im neuen attraktiven Kleid. Unverändert einfach ist die Bedienung durch die einzigartigen Direkttasten mit Doppelfunktion. Ein Druck genügt und die Maschine ist nähbereit. Die Tasten sind gleichzeitig kleine Nähberater, da diese den optimalen Nähfuß für den Stich anzeigen. Mit akkustischen Signalen weist die DC 6030 darauf hin, wenn Sie eine falsche Einstellung durchführen und sie Schaden nehmen könnte.
Übrigens, diese Maschine wurde mit dem Good Design Award ausgezeichnet, einem anerkannten internationalen Design Preis.
Enorm viel Platz
Serienmäßig ist der große Anschiebetisch mit 40 x 28 cm Fläche gleich dabei.
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Schnelle Spuleneinlage |
Eigenschaften:
- 30 Nähprogramme
- Multi-LED-Anzeige
- 3 Knopflöcher
- Spulen-Schnellfunktionen
- 2-fach LED Beleuchtung
- Knopflochfuß mit neuer Verstärkungsplatte
- Elongation-Funktion
- Blindstiche
- Lock-a-matic Stich
- Programmierbarer Nadelstopp oben/unten
- Nähen ohne Fußanlasser
- Vernähtaste
- Zwillingsnadel-Funktion
- Automatischer Einhandeinfädler
- Nähgeschwindigkeit stufenlos regelbar
- 100% klemmfreier JANOME Greifer
- 7 mm Stichbreite für optimale Nähergebnisse
- Multi-Flex-Füßchen
- Regulierbarer Nähfußdruck
- Freiarm
- Elektronischer Fußanlasser
- Zubehörbox im Anschiebetisch
- Harthaube
Stichübersicht:
5 Jahre Garantie
JANOME - Garantiebestimmungen
Garantiefristen Garantieleistungen Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse Geltungsbereich Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. |