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5 Jahre Voll-Garantie
Bitte sehen Sie genau hin Verschiedene Nähmaschinen-Anbieter werben mit "5 Jahren Garantie".
Überwiegend stellt sich aber beim genaueren Hinsehen heraus, dass dieses Versprechen im Kleingedruckten erheblich eingeschränkt wird. Mal gilt die Garantie nur für Ersatzteile, aber nicht für den Arbeitslohn. Oder bestimmte Bauteile, die für die Funktion einer Nähmaschine wichtig sind, werden ausgenommen.
Ohne "Wenn" und "Aber"
Ausgenommen sind bei uns lediglich Fremdverschulden, wie z.B. Sturz- oder Wasserschäden und natürlicher Verschleiß. Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Schulen oder Nähateliers) gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Elna Deutschland GmbH unterhält eine eigene Meisterwerkstatt. Garantieleistungen werden entweder durch uns selbst, oder durch authorisierte Vertragswerkstätten innerhalb von Deutschland erbracht (kein langwieriger Versand in ausländische Werkstätten).
Außerdem übernimmt Elna während der gesamten Garantiezeit die Kosten des Transportes und Rücktransportes zwischen Verkäufer und Elna Deutschland GmbH oder einer unserer Vertragswerkstätten.
Übertragbar
Sollten Sie eine Elna-Maschine kaufen, um diese zu verschenken, so kann der/die Beschenkte ebenfalls die Elna-Garantieleistungen in Anspruch nehmen. Vielleicht möchten Sie später auf ein größeres Modell umsteigen und Ihre Elna deshalb privat verkaufen. Auch dann wird die Garantie auf den neuen Eigentümer übertragen.
Nur bei Kauf innerhalb der BRD
Diese Garantie gilt für Produkte, die von einem authorisierten Elna-Händler in der Bundesrepublik Deutschland gekauft werden. Für Käufe im Ausland gelten die evtl. abweichenden Garantieregelungen des jeweiligen Landes. Alle Gewährleistungs- und Garantieansprüche werden in dem Land erfüllt, in dem das Gerät gekauft wurde (Sitz des Verkäufers).