Janome Näh­ma­schi­ne 415

Artikelnummer: 768

Die robuste Maschine, ideal für Anfänger, die mehr als nur Nutzstiche nähen möchten

? Warenkorb in PayPal anzeigen
Wenige Exemplare auf Lager - schnell bestellen! Lieferzeit: 1 - 2 Tage

Janome Nähmaschine 415

Produktbeschreibung

Einfach umschalten und schon bietet diese Modell eine Grundauswahl von elastischen Stichen. Ferner näht sie ein Vier-Stufen-Knopfloch mit höchster Quälität. Die Stichwahl erfolgt über einen praktischen Drehknopf. Für effektvolle Nähte mit einer Zwillingsnadel stehen zwei versenkbare Spulenhalter zur Verfügung. Und damit Sie immer den optimalen Fuß zum Stich nutzen, wird die Stichanzeige zur Fußempfehlung.


Eigenschaften

- Voll-Aluminium-Gehäuse
- Einfache, übersichtliche Handhabung
- Nähen auch kräftiger Materialien wie Jeans
- 15 praktische Nähprogramme inklusive Elastikstiche
- Freiarm
- Automatischer Nadeleinfädler
- Automatik-Spulerkupplung
- Integriertes Zubehörfach
- Eingebautes Nählicht
- Stabile Kofferhaube
- Klappbarer Tragegriff
- Stufenlose Anpassung der Stichgröße
- Stichbreite bis 5 mm
- Stichlänge bis 4 mm
- 5 Jahre JANOME-Garantie

 

423s Die Nähfuß-Schnellbefestigung
Der Nähfuß kann durch simplen Druck auf den Hebel gelöst und durch "Anklicken" wieder befestigt werden.
Die robuste Voll-Aluminium-Konstruktion, der große Nähfuß-Hub und die enorme Nadel-Durchstichkraft ermöglichen das Problemlose Nähen stärkster Materialien.
   
423s_1 Die Größe der Stichprogramme
Die Länge und Breite der Stichprogramme können Sie stufenlos an Ihr Nähgut anpassen.
   
423s_2 Der Automatikspuler
Das Nähwerk der Maschine wird beim Aufspulen des Unterfadens automatisch ausgeschaltet.


Stichübersicht


5 Jahre Garantie
JANOME - Garantiebestimmungen

Garantiefristen

Für Ihre JANOME-Maschine gilt, bei normalem Privatgebrauch (nicht kommerziell) eine Garantiefrist von fünf (5) Jahren auf mechanische und elektronische Bauteile. Für Mehrnadel-Stickmaschinen von JANOME und für alle Modell der Baureihe SewMini beträgt die Garantiedauer zwei (2) Jahre. Bei gewerblicher Nutzung erhalten Sie ein (1) Jahr Garantie. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des neuen Gerätes, Garantiebeleg für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist der Original-Kaufbeleg.

Garantieleistungen

JANOME Deutschland verpflichtet sich im Garantiefall kostenlos alle Teile nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder auszutauschen, welche sich aufgrund fehlerhafter Herstellung oder Verarbeitung als mangelhaft erwiesen haben. Voraussetzung ist, dass die Maschine für haushaltübliche Zwecke verwendet wurde. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gehen Kosten und Risiko des Transports auf den Erwerber über.

Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse

Diese Garantie ist vom Erstkäufer nicht übertragbar und beinhaltet nicht die dem üblichen Verschleiß ausgesetzten Teile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung, insbesondere im Hinblick auf die Anweisungen der Gebrauchsanleitung. Die Garantie erlischt, sobald unbefugte Personen Reparaturen bzw. Reparaturversuche oder Veränderungen an dem Gerät vornehmen. Sie erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer geändert wurde oder unleserlich ist. Alle notwendigen Arbeiten in diesem Zusammenhang sind kostenpflichtig. Die folgenden Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantie: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Glühleuchten/Nähbirnen/Leuchteinheiten, Kohlebürsten, Federn, nicht-metallische Teile oder Bauteile, Greifer, Spulenhalter, Einfädelvorrichtungen, Stichbildungsvorrichtungen, Schneidewerkzeuge und alle Teile, die normalem Verschleiß unterworfen sind.

Geltungsbereich

Diese Garantie gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. Informationen zu Garantieleistungen in anderen Ländern erhalten Sie auf Anfrage. Gesetzlich geregelte Rechte des Verbrauchers für den Verkauf von Konsumgütern werden von dieser Garantie nicht berührt.

Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren.