Janome Nähmaschine 7100 Decor Computer
Die Computernähmaschine DC 7100 bietet den Hobbynäherinnen viel Komfort zu einem vernünftigen Preis. Mit dem übersichtlichen LC Display lassen sich Stiche abrufen und bei Bedarf individuell verändern. 14 Direkttasten geben erlauben schnellen Zugriff auf 10 beliebte Stiche und sechs Knopflöcher. Insgesamt sind 100 Stiche programmiert. Eine steckbare Übersicht führt schnell zum Stich.
Mit dem Einfädler und der neuen Spulenschnelleinlage ist die DC 7100 in Kürze nähbereit. Funktionen wie Nadelstopp oben/unten, Punktvernähen und elektronische Fadenschere gehören neben der Start/Stopp-Taste und der stufenlosen Regulierung der Nähgeschwindigkeit ebenso zu den Annehmlichkeiten wie die Zwillingsnadelkontrolle und eine Elongation-Wahltaste. Die Schere ist übrigens programmierbar. So schneidet die Maschine nach dem Vernähen automatisch die Fäden. Mit der Maschine kommt reichhaltiges Zubehör sowie ein Kniehebel und ein großer Anschiebetisch. So macht mit der DC 7100 das Nähen noch mehr Spaß.
- 100 Nähprogramme
- 14 Direkttasten
- Multi-LC Display
- 6 Knopflöcher
- Spulen-Schnellfunktionen
- 2-fach LED Beleuchtung
- Kniehebel
- Knopflochfuß mit neuer Verstärkungsplatte
- Elongation-Funktion
- Blindstiche
- Lock-a-matic Stich
- Programmierbarer Nadelstopp oben/unten
- Nähen ohne Fußanlasser
- Vernähtaste
- Zwillingsnadel-Funktion
- Automatischer Einhandeinfädler
- Nähgeschwindigkeit stufenlos regelbar
- 100% klemmfreier JANOME Greifer
- 7 mm Stichbreite für optimale Nähergebnisse
- Multi-Flex-Füßchen
- Regulierbarer Nähfußdruck
- Freiarm
- Elektronischer Fußanlasser
- Zubehörbox im Anschiebetisch
- Großer Anschiebetisch
- Harthaube
Enorm viel Platz Serienmäßig ist der große Anschiebetisch mit 40 x 28 cm Fläche gleich dabei. (Maschinendarstellung abweichend) | |
Schnelle Spuleneinlage |
5 Jahre Garantie
JANOME - Garantiebestimmungen
Garantiefristen Garantieleistungen Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse Geltungsbereich Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. |