JANOME Decor Computer 230 DC
Sondermodell mit verstellbarem Nähfußdruck, Anschiebetisch und Harthaube
Ab sofort erhalten Sie die Janome 230 DC im Bonus Kit mit extra großem Anschiebetisch, Harthaube und verstellbarem Nähfußdruck!
Die neue, kompakte Computer-Baureihe von Janome
Ansprechend im Design, groß in der Leistung und optimal im Preis. Finden Sie bei Ihrem Fachhändler heraus, welcher Decor Computer zu Ihnen passt.
Testen Sie die neuen Funktionen und lassen Sie sich überraschen, wie Sie ein Decor Computer von Janome zu Ihren kreativen Nähergebnissen führt. Das große Display ist eine kleine Anleitung und gibt Ihnen viele Tipps zum ausgewählten Stich.
LCD Anzeige mit Schnellnavigation | |
7-Segment-Transporteur Janome Multi-Flex-Füßchen | |
Start-/Stop-Taste | |
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30 Stiche
Weitere Eigenschaften:
- Computergesteuert
- 7 mm Zick-Zack-Breite
- Klemmfreier Janome-Greifer
- Extragroßer Freiarm
- LCD-Anzeige beleuchtet
- 7-Segment-Transporteur
- Transporteur von Außen versenkbar
- Start-/Stopp-Taste
- Eingebauter Einhandeinfädler
- Geschwindigkeitsregler stufenlos
- Nadelstopp oben/unten
- Einfädelanzeige
- Zubehörfach
- 5 Jahre Garantie
-verstellbarer Nähfußdruck
Im Lieferumfang enthaltenes Zubehör:
- Bedienungsanleitung
- Zubehörfach
- Kofferhaube
- Fußanlasser
- Netzkabel
- Zick-Zack-Nähfuß A (serienmäßig montiert)
- Kantennähfuß C
- Reißverschlussfuß E
- Satinfuß F
- Blindstichfuß G
- Automatik-Knopflochfuß R
- Zusätzlicher Garnrollenhalter
- Nahttrenner
- Schraubendreher
- Staubpinsel
- Fadenabziehscheibe (klein, groß)
- Garnrollenträger
- 3 Spulen
- Filz
- Nadelsatz
- Abdeckhaube hart
- Großer Anschiebetisch mit 40 x 28 cm Fläche
5 Jahre Garantie
JANOME - Garantiebestimmungen
Garantiefristen Garantieleistungen Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse Geltungsbereich Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. |