Janome Skyline S5 jetzt mit großem Anschiebetisch
![]() | Großer AnschiebetischAb sofort erhalten Sie den großen Anschiebetisch im Wert von 177.- € gratis dazu! |
Eine Nähmaschine für kreative Menschen, die ihre Umgebung außergewöhnlich, authentisch, einzigartig und persönlich gestalten.
Die Skyline 5 bietet kraftvolle und präzise Technik kombiniert mit einem ansprechenden Design.
Sie ist vollgepackt mit raffinierter Technik, die diese Maschine in ihrer Leistungsklasse so einzigartig erscheinen lässt. Viele Funktionen waren bisher nur den Topmodellen vieler Marken vorbehalten.
![]() | Das beleuchtete LCD-Display zeigt übersichtlich den ausgewählten Stich und Nähfuß. |
![]() | Die zentralen Tasten erleichtern die Handhabung der Janome Skyline S5 |
Eigenschaften
• Klemmfreier Horizontalgreifer
• 170 Stiche eingebaut
• 10 automatische Einstufenknopflöcher
• 4 Nähschriften
• Superior Feed System Plus (SFS+)
• Automatische Fadenspannung
• Eingebauter Nadeleinfädler
• Snap-on Multi-Flex-Füßchen
• Spulenschnelleinlage
• Spuler mit Schneide-Einrichtung
• Nadelstopp-Taste oben/unten
• Stichplattenschnellwechsel
• 7-Segment-Tranporteur
• Freiarm
• Versenkbarer Transporteur
• Start/Stopp-Taste
• Geschwindigkeitsregler
• Vernähtaste
• Elektronische Fadenschere
• Ergonomische Rückwärtstaste
• Justierbarer Kniehebel
• Extra hoher Nähfußhub
• Spuler mit automatischer Abschaltung
• Beleuchtetes LC Display
• Fußdruckregulierung
• Arbeitsbereich durch 6 LEDs beleuchtet
• Maximale Stichbreite: 9mm
• Maximale Stichlänge: 5mm
• Maximale Nähgeschwindigkeit: 1.000 Stiche/Min.
• Arbeitsbereich: 210mm x 120mm
• Halbweiche Abdeckhaube
5 Jahre Garantie
JANOME - Garantiebestimmungen
Garantiefristen Garantieleistungen Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse Geltungsbereich Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. |