JANOME M30A Computernähmaschine
Das Modell M30A ist das Einstiegsmodell der computergesteuerten Nähmaschinen aus dem Hause Janome.
Die Janome M30A verfügt über 30 Nähprogramme inklusive eines Knopfloches mit Memory Funktion.
Auf dem LCD-Display wird die Zahl des ausgewählten Nähprogrammes angezeigt.
Alle praktischen Funktionen wie die Start/Stopp-Taste, Vernähtaste, Nadelpostion und die stufenlose Geschwindigkeitsregulierung befinden sich unterhalb des Displays.
Die Standardeinstellung der verschiedenen Nähprogramme kann in der Stichlänge bis 4 mm und in der Stichbreite bis 5 mm passend zu Ihrem Nähprojekt angepasst werden.
Der eingebaute Nadeleinfädler macht das Einfädeln zu einem Kinderspiel.
Sie können, wenn gewünscht auch ohne Fußanlasser nähen. Verwenden Sie dazu die Start/Stopp-Taste und den Geschwindigkeitsregler, um die Nähgeschwindigkeit zu steuern.
Dank der kompakten Maße und einem geringen Gewicht von 5 kg eignet sich die Janome M30A auch hervorragend als Reisenähmaschine oder Kursmaschine und findet selbst im kleinsten Raum Ihren Platz.
![]() | LCD Anzeige und DirektfunktionenMit der LCD Anzeige mit Schnellnavigation rufen Sie alle Stiche ab und haben Sie alle Einstellungen immer im Blick. |
![]() | Tastenfunktion2 Cursortasten für Stichwahl und Ihre eigene Stichanpassung. Mit der Vernähtaste sichern Sie einfach und bequem alle Nahtenden. |
![]() | GeschwindigkeitsregulierungStufenlose Nähgeschwindigkeit und Nadelstopp oben/unten sind serienmäßig und runden den Bedienkomfort ab. |
Nähprogramme:

Produktinformationen:
- -30 Nähprogramme
- -Stichbreite 5 mm, Stichlänge 4 mm
- -helles LED Licht
- -Vernähtaste
- -Transporteur von außen versenkbar
- -Fadenspannungsregler für optimale Stiche
- -eingebauter Nadeleinfädler
- -Freiarm
- -inklusive Zubehör und Staubschutzhülle
- -5 Jahre Garantie
Zubehör
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5 Jahre Garantie
JANOME - Garantiebestimmungen
Garantiefristen Garantieleistungen Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse Geltungsbereich Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. |