Janome 1522PG Anniversary Edition
Die Marke Janome kreierte zum 100-jährigen Jubiläum diese neue Maschine in einem modernen Design und verfeinerte sie bis ins kleinste Detail. Das Modell 1522BL ist eine wunderschön nähende, sehr einfach zu bedienende Nähmaschine mit einer soliden Metallrahmenkonstruktion und einem perfekt sitzenden Gehäuse.
Der großzügige Nähbereich links und rechts der Nadel, ermöglicht auch größere Nähprojekte. Ein weiteres bemerkenswertes Merkmal der Janome 1522BL ist die einstellbare dreistufige Nähfußdruckregulierung. Dank dieser Funktion können Sie jede Art von Stoff nähen. Der Stoff wird nicht übermäßig gedehnt und perfekt transportiert.
- Das Bonus Kit der 1522BL Anniversary Edition enthält:
- Nadelkissen
- Schere
- Kunststoffspulen
- Klebeband (Washi Tape – made in Japan)
- Baumwollsäckchen
- Jubiläums-Sticker
![]() | Großes Zubehörfach |
![]() | 1-Stufen-Knopfloch-Automatik |
![]() | Nähfußdruckregulierung |
![]() | Staubschutzabdeckung |
- 5 Jahre Garantie
- Mechanische Freiarmnähmaschine mit CB-Greifer
- 22 integrierte Nähprogramme
- Bequemes Stichwahlrad
- Stretchsticheinstellung
- Maximale Stichbreite: 5 mm
- Maximale Stichlänge: 4 mm
- Maximale Nähgeschwindigkeit bis zu 860 Stiche pro Minute
- 3-Segment Transporteur
- 1-Stufen-Knopfloch-Automatik
- 3-Stufen-Nähfußdruck
- Integrierter Nadeleinfädler
- Extra hohe Nähfußhöhe
- Helle LED-Beleuchtung
- Feste Stichplatte aus Metall
- Großer Nähbereich
- Großes, nach oben zu öffnendes Zubehörfach
- Gewicht: 6 kg
- Staubschutzabdeckung (ähnlich der Skyline Serie)
5 Jahre Garantie
JANOME - Garantiebestimmungen
Garantiefristen Garantieleistungen Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse Geltungsbereich Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. |