JANOME SKYLINE S5 mit großem Anschiebetisch

Artikelnummer: 75

Die Nähmaschine für kreative Menschen

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Janome Skyline S5 jetzt mit großem Anschiebetisch

Großer Anschiebetisch


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Eine Nähmaschine für kreative Menschen, die ihre Umgebung außergewöhnlich, authentisch, einzigartig und persönlich gestalten.

Die Skyline 5 bietet kraftvolle und präzise Technik kombiniert mit einem ansprechenden Design.

Sie ist vollgepackt mit raffinierter Technik, die diese Maschine in ihrer Leistungsklasse so einzigartig erscheinen lässt. Viele Funktionen waren bisher nur den Topmodellen vieler Marken vorbehalten.

Das beleuchtete LCD-Display zeigt übersichtlich den ausgewählten Stich und Nähfuß.
Die zentralen Tasten erleichtern die Handhabung der Janome Skyline S5

Eigenschaften

• Klemmfreier Horizontalgreifer
• 170 Stiche eingebaut
• 10 automatische Einstufenknopflöcher
• 4 Nähschriften
• Superior Feed System Plus (SFS+)
• Automatische Fadenspannung
• Eingebauter Nadeleinfädler
• Snap-on Multi-Flex-Füßchen
• Spulenschnelleinlage
• Spuler mit Schneide-Einrichtung
• Nadelstopp-Taste oben/unten
• Stichplattenschnellwechsel
• 7-Segment-Tranporteur
• Freiarm
• Versenkbarer Transporteur
• Start/Stopp-Taste
• Geschwindigkeitsregler
• Vernähtaste
• Elektronische Fadenschere
• Ergonomische Rückwärtstaste
• Justierbarer Kniehebel
• Extra hoher Nähfußhub
• Spuler mit automatischer Abschaltung
• Beleuchtetes LC Display
• Fußdruckregulierung
• Arbeitsbereich durch 6 LEDs beleuchtet
• Maximale Stichbreite: 9mm
• Maximale Stichlänge: 5mm
• Maximale Nähgeschwindigkeit: 1.000 Stiche/Min.
• Arbeitsbereich: 210mm x 120mm
• Halbweiche Abdeckhaube



5 Jahre Garantie
JANOME - Garantiebestimmungen

Garantiefristen

Für Ihre JANOME-Maschine gilt, bei normalem Privatgebrauch (nicht kommerziell) eine Garantiefrist von fünf (5) Jahren auf mechanische und elektronische Bauteile. Für Mehrnadel-Stickmaschinen von JANOME und für alle Modell der Baureihe SewMini beträgt die Garantiedauer zwei (2) Jahre. Bei gewerblicher Nutzung erhalten Sie ein (1) Jahr Garantie. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des neuen Gerätes, Garantiebeleg für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist der Original-Kaufbeleg.

Garantieleistungen

JANOME Deutschland verpflichtet sich im Garantiefall kostenlos alle Teile nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder auszutauschen, welche sich aufgrund fehlerhafter Herstellung oder Verarbeitung als mangelhaft erwiesen haben. Voraussetzung ist, dass die Maschine für haushaltübliche Zwecke verwendet wurde. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gehen Kosten und Risiko des Transports auf den Erwerber über.

Übertragung der Garantie, Garantieausschlüsse

Diese Garantie ist vom Erstkäufer nicht übertragbar und beinhaltet nicht die dem üblichen Verschleiß ausgesetzten Teile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung, insbesondere im Hinblick auf die Anweisungen der Gebrauchsanleitung. Die Garantie erlischt, sobald unbefugte Personen Reparaturen bzw. Reparaturversuche oder Veränderungen an dem Gerät vornehmen. Sie erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer geändert wurde oder unleserlich ist. Alle notwendigen Arbeiten in diesem Zusammenhang sind kostenpflichtig. Die folgenden Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantie: Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Glühleuchten/Nähbirnen/Leuchteinheiten, Kohlebürsten, Federn, nicht-metallische Teile oder Bauteile, Greifer, Spulenhalter, Einfädelvorrichtungen, Stichbildungsvorrichtungen, Schneidewerkzeuge und alle Teile, die normalem Verschleiß unterworfen sind.

Geltungsbereich

Diese Garantie gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. Informationen zu Garantieleistungen in anderen Ländern erhalten Sie auf Anfrage. Gesetzlich geregelte Rechte des Verbrauchers für den Verkauf von Konsumgütern werden von dieser Garantie nicht berührt.

Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren.
Janome Skyline S5